nicht nachweispflichtigen Abfällen (nnA) im eANVportal

Erstellung von nicht nachweispflichtigen Abfällen (nnA) im eANVportal

Übersicht

Mit dem Modul eANVnna können im eANVportal auch nicht nachweispflichtige Abfälle (nnA) dokumentiert und verwaltet werden. Dies ermöglicht eine einheitliche Registerführung für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle innerhalb eines Systems.

 

Im Gegensatz zum elektronischen Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle können bei nnA-Dokumenten auch Beteiligte verwendet werden, die nicht bei der ZKS registriert sind. 


Voraussetzungen

Lizenz

Für die Nutzung der nnA-Funktion wird die Lizenz bzw. das Modul eANVnna benötigt. Auf dem zentralen eANVportal von Axians ist die Funktion bereits verfügbar. Bei eigenen eANVmyPortal-Installationen muss sie gegebenenfalls separat freigeschaltet werden.

Stammdaten

Folgende Teilnehmer sollten vorab angelegt werden:

  • Erzeuger
  • Beförderer
  • Entsorger

Für nnA können dabei auch Teilnehmer ohne ZKS-Registrierung verwendet werden. Das Portal erzeugt in diesem Fall virtuelle Nummern.


Schritt 1: nnA-Nachweis anlegen

Bevor Registerbelege erstellt werden können, muss zunächst ein Nachweis für den nicht nachweispflichtigen Abfall angelegt werden.

Vorgehen

  1. Menü Nachweise öffnen.
  2. Nachweis anlegen auswählen.
  3. Erzeuger und Entsorger auswählen.
  4. AVV-Schlüssel eintragen.
  5. Die Nachweispflicht entsprechend auf nicht nachweispflichtig setzen.
  6. Nachweis speichern.

Besonderheit der Nachweisnummer

Für nnA-Nachweise wird eine eigene Nachweisnummer verwendet:

Format:

EN[Länderkürzel]-[Firmenkürzel][laufende Nummer]

Beispiel:

ENH-AXUL0001

Bedeutung:

Bestandteil Bedeutung
EN Nachweis
H Landeskenner
- Kennzeichnung nnA
AXUL Firmenkürzel
0001 Laufende Nummer


Vereinfachte Dokumentation

Soll kein Austausch des Nachweises mit anderen Beteiligten erfolgen, genügt es, die Grunddaten über die Funktion**„Nacherfassen“** einzutragen. Ein vollständiger elektronischer Kommunikationsprozess ist dann nicht erforderlich.


Schritt 2: Registerbeleg erstellen

Der Registerbeleg für nnA basiert technisch auf demselben Dokumententyp wie ein Begleitschein. Die Erstellung erfolgt über den zuvor angelegten nnA-Nachweis.

Vorgehen

  1. Zum nnA-Nachweis wechseln.
  2. Begleitschein anlegen auswählen.
  3. Erzeuger, Beförderer und Entsorger auswählen.
  4. Mengenangaben erfassen.
  5. Übergabe- und Transportdaten ergänzen.
  6. Dokument speichern.

Schritt 3: Registerbeleg direkt ins Register übernehmen

Für viele nnA-Vorgänge ist keine elektronische Kommunikation erforderlich.

In diesem Fall kann der Registerbeleg direkt im Register abgelegt werden:

  1. Registerbeleg öffnen.
  2. Menü Mehr auswählen.
  3. Funktion**„Ins Register ablegen“** ausführen.

Dadurch wird der Vorgang unmittelbar im nnA-Register dokumentiert.


Register nnA aufrufen

Alle erfassten Registerbelege befinden sich unter:

Begleitscheine
→ Register nnA

Dort können die Datensätze:

  • angezeigt
  • gefiltert
  • exportiert
  • ausgewertet

werden.


Nachweise für nnA anzeigen

Für nicht nachweispflichtige Entsorgungswege steht eine eigene Ansicht zur Verfügung:

Nachweise
→ nnA Nachweise

Zusätzlich werden nnA-Nachweise in der allgemeinen Nachweisliste geführt.

Kennzeichen:

  • AVV-Schlüssel wird grün dargestellt.
  • Separate Filteransicht „nnA Nachweise“.

Besondere Hinweise

Nicht registrierte Beteiligte

Für nnA können verwendet werden:

  • Erzeuger ohne ZKS-Registrierung
  • Beförderer ohne ZKS-Registrierung
  • Entsorger ohne ZKS-Registrierung

Beim Anlegen vergibt das System automatisch virtuelle Nummern zur eindeutigen Verwaltung der Beteiligten.


Auswertungen

Die Daten aus dem Register nnA können:

  • über den Excel-Export exportiert werden,
  • in Abfallstoffreports berücksichtigt werden,
  • in weitere Auswertungen übernommen werden.
Tags
Neues Pflichtfeld: Rücknahme Optionen beim Erzeuger im Deckblatt des Entsorgungsnachweis
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