Erstellung von nicht nachweispflichtigen Abfällen (nnA) im eANVportal
Übersicht
Mit dem Modul eANVnna können im eANVportal auch nicht nachweispflichtige Abfälle (nnA) dokumentiert und verwaltet werden. Dies ermöglicht eine einheitliche Registerführung für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle innerhalb eines Systems.
Im Gegensatz zum elektronischen Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle können bei nnA-Dokumenten auch Beteiligte verwendet werden, die nicht bei der ZKS registriert sind.
Voraussetzungen
Lizenz
Für die Nutzung der nnA-Funktion wird die Lizenz bzw. das Modul eANVnna benötigt. Auf dem zentralen eANVportal von Axians ist die Funktion bereits verfügbar. Bei eigenen eANVmyPortal-Installationen muss sie gegebenenfalls separat freigeschaltet werden.
Stammdaten
Folgende Teilnehmer sollten vorab angelegt werden:
- Erzeuger
- Beförderer
- Entsorger
Für nnA können dabei auch Teilnehmer ohne ZKS-Registrierung verwendet werden. Das Portal erzeugt in diesem Fall virtuelle Nummern.
Schritt 1: nnA-Nachweis anlegen
Bevor Registerbelege erstellt werden können, muss zunächst ein Nachweis für den nicht nachweispflichtigen Abfall angelegt werden.
Vorgehen
- Menü Nachweise öffnen.
- Nachweis anlegen auswählen.
- Erzeuger und Entsorger auswählen.
- AVV-Schlüssel eintragen.
- Die Nachweispflicht entsprechend auf nicht nachweispflichtig setzen.
- Nachweis speichern.
Besonderheit der Nachweisnummer
Für nnA-Nachweise wird eine eigene Nachweisnummer verwendet:
Format:
Beispiel:
Bedeutung:
| Bestandteil | Bedeutung |
|---|---|
| EN | Nachweis |
| H | Landeskenner |
| - | Kennzeichnung nnA |
| AXUL | Firmenkürzel |
| 0001 | Laufende Nummer |
Vereinfachte Dokumentation
Soll kein Austausch des Nachweises mit anderen Beteiligten erfolgen, genügt es, die Grunddaten über die Funktion**„Nacherfassen“** einzutragen. Ein vollständiger elektronischer Kommunikationsprozess ist dann nicht erforderlich.
Schritt 2: Registerbeleg erstellen
Der Registerbeleg für nnA basiert technisch auf demselben Dokumententyp wie ein Begleitschein. Die Erstellung erfolgt über den zuvor angelegten nnA-Nachweis.
Vorgehen
- Zum nnA-Nachweis wechseln.
- Begleitschein anlegen auswählen.
- Erzeuger, Beförderer und Entsorger auswählen.
- Mengenangaben erfassen.
- Übergabe- und Transportdaten ergänzen.
- Dokument speichern.
Schritt 3: Registerbeleg direkt ins Register übernehmen
Für viele nnA-Vorgänge ist keine elektronische Kommunikation erforderlich.
In diesem Fall kann der Registerbeleg direkt im Register abgelegt werden:
- Registerbeleg öffnen.
- Menü Mehr auswählen.
- Funktion**„Ins Register ablegen“** ausführen.
Dadurch wird der Vorgang unmittelbar im nnA-Register dokumentiert.
Register nnA aufrufen
Alle erfassten Registerbelege befinden sich unter:
Dort können die Datensätze:
- angezeigt
- gefiltert
- exportiert
- ausgewertet
werden.
Nachweise für nnA anzeigen
Für nicht nachweispflichtige Entsorgungswege steht eine eigene Ansicht zur Verfügung:
Zusätzlich werden nnA-Nachweise in der allgemeinen Nachweisliste geführt.
Kennzeichen:
- AVV-Schlüssel wird grün dargestellt.
- Separate Filteransicht „nnA Nachweise“.
Besondere Hinweise
Nicht registrierte Beteiligte
Für nnA können verwendet werden:
- Erzeuger ohne ZKS-Registrierung
- Beförderer ohne ZKS-Registrierung
- Entsorger ohne ZKS-Registrierung
Beim Anlegen vergibt das System automatisch virtuelle Nummern zur eindeutigen Verwaltung der Beteiligten.
Auswertungen
Die Daten aus dem Register nnA können:
- über den Excel-Export exportiert werden,
- in Abfallstoffreports berücksichtigt werden,
- in weitere Auswertungen übernommen werden.